SCHEIDUNGSIMMOBILIE – OPTIONEN IM ÜBERBLICK

Scheidungsimmobilie – Optionen im Überblick

Scheidungsimmobilie – Optionen im Überblick

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Die Immobilie, die Paare gemeinsam besitzen, stellt nicht nur das Zuhause, sondern auch eine wichtige finanzielle Sicherheit und Altersvorsorge dar. Was passiert bei einer Scheidung mit der Immobilie?

Muss das Haus sofort verkauft werden?



Nicht unbedingt. Wir beraten Sie bei der besten Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie. Kontaktieren Sie uns für eine Beratung!

Zugewinngemeinschaft und Immobilien



Die Zugewinngemeinschaft ist bei Eheschließungen weit verbreitet. Das heißt, dass das während der Ehe erworbene Eigentum und auch die Schulden beiden Partnern gehören. Leider verläuft die Aufteilung selten ohne Komplikationen.

Realteilung: Zwei getrennte Wohneinheiten aus einer Immobilie machen



Hier bleiben beide Ex-Partner in der Immobilie und besitzen jeweils einen Teil. Dies wird im Grundbuch durch eine notarielle Teilungserklärung festgehalten. Nicht jede Immobilie ist für eine solche Teilung geeignet, daher sollte ein Fachmann konsultiert werden.

Übertragung des Hauses auf die Kinder



Man kann auch die Immobilie auf die Kinder übertragen. Dafür ist jedoch die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts erforderlich. Ein Partner kann auch seinen Anteil an das Kind schenken, sofern der andere Partner zustimmt.

Verbleib in der Immobilie und Ausgleich durch Übertragung



Man kann das Immobilieneigentum auch an einen Partner übertragen. Dabei erhält der andere Partner eine Ausgleichszahlung, die sich nach dem Marktwert der Immobilie und den jeweiligen Eigentumsanteilen richtet. Es ist wichtig zu beachten, dass auch die laufenden Kreditverpflichtungen übernommen werden müssen.

Teilungsversteigerung der Immobilie



Bei fehlender Einigung kann die Immobilie auf Antrag öffentlich versteigert werden. Hierbei ist jedoch Vorsicht geboten: Der Erlös deckt oft nicht die Schulden, und das Höchstgebot liegt meist unter dem möglichen Verkaufspreis bei einem professionellen Verkauf. Dies kann zu ungedeckten Schulden führen, für die beide Ehepartner haften. Daher ist eine einvernehmliche Lösung immer vorzuziehen.

Die Immobilie vermieten



Wenn ein Verkauf nachteilig ist oder das Haus nicht allein gehalten werden kann, könnte Vermietung sinnvoll sein. In diesem Fall müssen die Ex-Partner gemeinsam als Vermieter agieren oder einen Makler beauftragen.

Immobilienverkauf



Die Mehrheit der Paare entscheidet sich bei einer Scheidung für den Verkauf der gemeinsamen Immobilie. Nach dem Trennungsjahr darf jeder Ehepartner den Verkauf der Immobilie verlangen. Ein erfahrener Immobilienexperte übernimmt die gründliche Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit potenziellen Käufern in Ihrem Interesse. Damit können Sie sich auf andere Aspekte der Scheidung fokussieren.

Sollten Sie noch Fragen haben oder Unterstützung beim Verkauf brauchen, sind wir als erfahrene Immobilienmakler für Sie da. Zusammen finden wir die beste Lösung für Ihre Situation.

Haben Sie Fragen rund um den Kauf oder Verkauf einer Immobilie oder brauchen Sie Beratung?

Kontaktieren Sie uns! Wir helfen bekomme mehr Informationen Ihnen gern.

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